Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Notfallsanitäter
Praktische Ausbildung in genehmigten Lehrrettungswachen (Anlage 2 zu § 1 Abs. 1)
Die praktische Ausbildung an der Rettungswache umfasst folgende Aufgabenbereiche:
1. Dienst an einer Rettungswache(40 Stunden)
2. Durchführung und Organisation von Krankentransporten (200 Stunden)
Die Schülerinnen und Schüler sind dabei zu befähigen, bei realen Einsätzen unter Aufsicht und Anleitung Verantwortung zu entwickeln und zu übernehmen. Hierzu haben sie an mindestens 25 realen Einsätzen teilzunehmen.
3. Durchführung und Organisation von Einsätzen in der Notfallrettung (1400 Stunden)
Die Schülerinnen und Schüler sind dabei zu befähigen, bei realen Einsätzen unter Aufsicht und Anleitung Verantwortung zu entwickeln und zu übernehmen. Hierzu haben sie an mindestens 150 realen Einsätzen, von denen mindestens 50 unter Beteiligung einer Notärztin oder eines Notarztes erfolgen müssen, teilzunehmen.
Zur freien Verteilung auf die Einsatzbereiche 1 bis 3 sowie zur Hospitation an einer Rettungsleitstelle oder integrierten Leitstelle (320 Stunden)
Stundenzahl insgesamt: 1960
Während der praktischen Ausbildung sind die Themenbereiche 1 bis 10 des theoretischen und praktischen Unterrichts der Anlage 1 einzuüben und zu vertiefen. Hierzu sind einsatzfreie Zeiten, aber auch praktische Einsätze zu nutzen.
(Quelle: BR-Drucksache 728/13)