Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Notfallsanitäter
§ 26 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten vom 7. November 1989 (BGBl. I S. 1966), die zuletzt durch Artikel 20 des Gesetzes vom 2. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2686) geändert worden ist, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2014 außer Kraft.
Begründung des Verordnungsgebers zu § 26
"Die Vorschrift betrifft das Inkrafttreten der Verordnung und das Außerkrafttreten der bisher geltenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnung. Da das NotSanG vorsieht, dass das Rettungsassistentengesetz erst mit Ablauf des 31. Dezember 2014 außer Kraft tritt, wird das Außerkrafttreten der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten ebenfalls für diesen Termin vorgesehen."
Quelle: BR-Drucksache 728/13)