Prüfung und Ausbildungsabschluss Notfallsanitäter
Ausbildungsabschluss
Die staatliche Abschlussprüfung in dem Ausbildungsberuf Notfallsanitäter wird auf folgender Grundlage der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSanAPrV) durchgeführt.
Die einzelnen Bundesländer können darüber hinaus weitere Regelungen treffen.
Zulassung zur Prüfung
Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung ist die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen und Prüfungen. Von der Schule wird eine Bescheinigung ausgestellt, die bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung vorzulegen ist. Ähnliches gilt für die praktische Tätigkeit.
Prüfungsinhalte Abschlussprüfung
Am Ende der schulischen Ausbildung wird eine Abschlussprüfung durchgeführt, die aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil besteht.
Der schriftliche Teil der Prüfung erstreckt sich auf allgemeine medizinische Grundlagen, auf allgemeine und spezielle Notfallmedizin, Organisation und Einsatztaktik sowie auf Berufs-, Gesetzes- und Staatsbürgerkunde.
Zu jedem Themenbereich fertigen die Prüfungsteilnehme eine Aufsichtsarbeit und bearbeiten darin innerhalb von drei Stunden schriftlich gestellte Aufgaben.
Im mündliche Teil der Prüfung werden die gleichen Stoffgebiete geprüft. Hinzu kommt eine Prüfung in der Einführung in die theoretische und praktische Ausbildung im Krankenhaus. Die Kandidaten werden einzeln oder in
Gruppen bis zu fünf Teilnehmern geprüft. Für jeden Schüler beträgt die Prüfungszeit zwischen zehn und zwanzig Minuten.
Im praktischen Teil muss am Beispiel von drei ausgewählten Fällen gezeigt werden, dass die im Notfallsanitätergesetz beschriebenen Kenntnisse und Fertigkeiten beherrscht werden. Auf Verlangen der Prüfer muss der
Prüfungsteilnehmer die vorgenommenen Maßnahmen erklären. Geprüft wird einzeln oder zu zweit. Die Demonstration beträgt pro Fall nicht mehr al 15 Minuten Dauer.
Prüfungswiederholung
Jeder nicht bestandene Teil der schriftlichen, mündlichen oder praktischen Abschlussprüfung kann einmal wiederholt werden. Wenn die praktische Prüfung wiederholt werden muss, verlängert sich die Ausbildungszeit in der Regel um ein Jahr.
Prüfende Stelle
Die Prüfung wird bei einem staatlichen Prüfungsausschuss an der Schule abgelegt. Dessen Mitglieder werden von der zuständigen Stelle bestellt.